Kurtaxe

Kurtaxe, Citytax & Beherbergungssteuer bei Ferienwohnungen richtig abrechnen

Was deine Gemeinde verlangt, wie du sie einziehst und korrekt belegst.

bnbills·

Kurtaxe, Gästebeitrag oder Citytax sind kommunale, gastbezogene Abgaben, die du im Auftrag der Stadt oder Gemeinde nur einsammelst und weiterleitest.

Du bist dabei kein Leistungserbringer, sondern nur Treuhänder – deshalb gelten diese Beträge als durchlaufende Posten.

Folge für die Umsatzsteuer

  • Diese Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
  • Sie gehören nicht zu deinem eigenen Umsatz.
  • Sie dürfen nicht in der USt-Voranmeldung erscheinen.

Was heißt das für dich?

Da der Gast die Kurtaxe bzw. Citytax für die Übernachtung in der Ferienwohnung an den Gastgeber bezahlt, muss sie trotzdem auf dem Einnahmenbeleg bzw. der Einnahmenrechnung ausgewiesen werden – allerdings mit 0 % Umsatzsteuer, da darauf keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Beherbergungssteuer: der kleine Unterschied

Bei einer nicht gastbezogenen Beherbergungssteuer verhält es sich ähnlich, jedoch mit kleinen Unterschieden. In vielen Städten wird eine Beherbergungssteuer auf den Übernachtungsumsatz erhoben, allerdings nicht auf die Gäste direkt. Der Gastgeber ist also selbst Steuerschuldner – ähnlich wie bei Gewerbesteuer oder Grundsteuer.

Die Beherbergungssteuer ist daher keine durchlaufende Position, sondern eine eigene Betriebsausgabe – auf die allerdings auch nur 0 % USt erhoben wird und die dadurch irrelevant für die USt-Voranmeldung ist.