Kurtaxe

Kurtaxe, Citytax & Beherbergungssteuer bei Ferienwohnungen richtig abrechnen

Ist Kurtaxe oder Citytax umsatzsteuerpflichtig? Wann ein durchlaufender Posten vorliegt, wie du ihn ausweist und in SKR03/SKR04 buchst.

bnbills·

Kurtaxe, Gästebeitrag, Citytax oder Bettensteuer landen alle auf der Übernachtungsrechnung, werden steuerlich aber völlig unterschiedlich behandelt. Entscheidend ist, wer nach der kommunalen Satzung Abgaben- oder Beitragsschuldner ist und ob du den Betrag tatsächlich nur im Namen und für Rechnung der Kommune einziehst. Genau an dieser Frage hängt, ob der Betrag ein durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer ist oder Teil deines Entgelts, das du als Regelbesteuerer mit 7% versteuerst und als Kleinunternehmer steuerfrei stellst. Diesen Unterschied gehen wir hier Schritt für Schritt durch, inklusive Ausweis auf der Rechnung und Buchung in SKR03 und SKR04.

Ist Kurtaxe oder Citytax umsatzsteuerpflichtig?

Bei der klassischen Kurtaxe oder dem Gästebeitrag ist je nach kommunaler Satzung der Gast Steuerschuldner. Du ziehst die Abgabe nur im Namen und für Rechnung der Gemeinde ein und leitest sie weiter. Du bist also nur Mittelsperson für die Abgabe. Damit ist die Kurtaxe ein durchlaufender Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG, sie gehört nicht zu deinem Entgelt als Gastgeber und wird damit nicht als eigener steuerbarer Umsatz behandelt. Daraus folgt:

  • Die Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
  • Sie gehören nicht zu deinem eigenen Umsatz.
  • Sie dürfen nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung erscheinen.

Zahlt der Gast die Kurtaxe zusammen mit der Übernachtung an dich, solltest du sie auf dem Einnahmenbeleg oder der Rechnung zur klaren Trennung separat ausweisen. Wichtig ist dabei der richtige Ausweis. Ein durchlaufender Posten ist nicht steuerbar und trägt deshalb keinen Steuersatz. In Lexware Office wählst du dafür zum Beispiel den Steuersatz „Keine".

Kurtaxe buchen in SKR03 und SKR04

Weil die Kurtaxe ein durchlaufender Posten ist, buchst du sie erfolgsneutral. Sie darf deinen Gewinn nicht verändern. Dafür gibt es im DATEV-Standardkontenrahmen ein eigenes Konto.

  • SKR03: Konto 1590 „Durchlaufende Posten".
  • SKR04: Konto 1370 „Durchlaufende Posten".

Beim Einzug vom Gast und bei der Weiterleitung an die Gemeinde läuft der Betrag über dieses Konto und gleicht sich wieder aus. So bleibt die Kurtaxe sauber von deinen Betriebseinnahmen getrennt und taucht weder im Umsatz noch in der Umsatzsteuervoranmeldung auf. Wie sich das von deinen echten Einnahmen unterscheidet, steht in Einnahmen richtig erfassen.

Wenn der Beherbergungsbetrieb selbst Abgabenschuldner ist

Bei manchen kommunalen Beherbergungs- oder Übernachtungssteuern bestimmt die Satzung den Beherbergungsbetrieb selbst zum Schuldner, nicht den Gast. Die Bezeichnung der Abgabe sagt darüber nichts aus. Es gibt Städte, in denen eine sogenannte Beherbergungssteuer vom Gast geschuldet wird, und andere, in denen der Betrieb sie schuldet. Schau also nicht auf den Namen, sondern darauf, wen deine kommunale Satzung als Schuldner benennt. Schuldest du die Abgabe selbst, ist das kein durchlaufender Posten mehr. Die Zahlung an die Kommune ist dann dein eigener Aufwand. Je nachdem, wie deine Vermietung ertragsteuerlich eingeordnet ist, erfasst du sie als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten.

Wichtig wird es bei der Umsatzsteuer. Berechnest du die von dir selbst geschuldete Abgabe dem Gast weiter, etwa über den Zimmerpreis, gehört dieser Betrag grundsätzlich zu deinem umsatzsteuerlichen Entgelt. Bei einer regelbesteuerten kurzfristigen Beherbergung unterliegt er regelmäßig dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Für Kleinunternehmer und andere Sonderfälle gelten abweichende Regeln. Wer in deinem Fall Schuldner ist, steht in der kommunalen Satzung. Genau dort fängst du an.

Kurtaxe automatisch abrechnen

Gerade bei vielen Buchungen ist der Kurtaxe-Einzug Handarbeit, die sich gut automatisieren lässt. bnbills berechnet die Kurtaxe pro Buchung und weist sie getrennt vom Beherbergungsentgelt auf der Rechnung aus. Falls du die Kurtaxe nicht in deinen Buchungspreis inkludieren möchtest, kannst du sie auch zusätzlich vom Gast über bnbills einziehen und als separate Rechnung in deiner Buchhaltung ablegen lassen. Dabei entscheidest du selbst, ob auf die Kurtaxe Umsatzsteuer erhoben wird oder nicht. So bildest du beide Fälle ab: den durchlaufenden Posten ohne Umsatzsteuer, wenn nach deiner Satzung der Gast die Abgabe schuldet, und die mit 7 Prozent versteuerte Position, wenn du selbst Schuldner bist und sie weiterberechnest. Welche Einstellung für dich richtig ist, hängt von deiner kommunalen Satzung ab. Wie der Kurtaxe-Einzug zusammen mit Smoobu läuft, zeigt bnbills und Smoobu: Rechnungen und Kurtaxe automatisieren.

FAQ

Ist Kurtaxe umsatzsteuerpflichtig?

Das hängt von der kommunalen Satzung ab. Ist der Gast Abgaben- oder Beitragsschuldner und ziehst du den Betrag nur im Namen und für Rechnung der Kommune ein, ist es in der Regel ein durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer. Schuldest du die Abgabe dagegen selbst und berechnest sie dem Gast weiter, gehört der Betrag grundsätzlich zu deinem umsatzsteuerlichen Entgelt.

Mit welchem Steuersatz weise ich die klassische Kurtaxe auf der Rechnung aus?

Mit gar keinem. Ein durchlaufender Posten ist nicht steuerbar und trägt deshalb keinen Steuersatz, auch keine 0 Prozent. Du weist die Kurtaxe als eigene, umsatzsteuerneutrale Position aus, zum Beispiel „Kurtaxe (durchlaufender Posten)". So bleibt klar, dass es sich nicht um einen steuerbaren Umsatz von dir handelt.

Auf welches Konto buche ich die Kurtaxe?

Wenn nach Prüfung deiner kommunalen Satzung tatsächlich ein durchlaufender Posten vorliegt, buchst du ihn auf das Konto „Durchlaufende Posten", in SKR03 die 1590, in SKR04 die 1370. Das sind DATEV-Standardkonten und keine gesetzlich vorgeschriebene Kontierung. Der Betrag läuft erfolgsneutral durch und beeinflusst deinen Gewinn nicht. Eine selbst geschuldete Beherbergungssteuer gehört dagegen nicht dorthin, sondern auf ein Aufwandskonto.

Ist Kurtaxe steuerlich absetzbar?

Bei der klassischen Kurtaxe nicht, denn als durchlaufender Posten ist sie für dich weder Einnahme noch absetzbare Ausgabe. Sie läuft an deinem Gewinn vorbei. Eine selbst geschuldete Beherbergungssteuer ist dagegen abzugsfähig, je nach ertragsteuerlicher Einordnung deiner Vermietung als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten.

Was ist der Unterschied zwischen Kurtaxe und Beherbergungssteuer?

Der Unterschied ergibt sich nicht zuverlässig aus der Bezeichnung. Entscheidend ist, wen die jeweilige Satzung als Abgaben- oder Beitragsschuldner bestimmt und welche Einziehungs-, Haftungs- und Abführungspflichten für dich als Beherbergungsbetrieb gelten. Schuldet der Gast die Abgabe und ziehst du sie nur ein, ist es ein durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer. Schuldest du sie selbst, ist sie dein eigener Aufwand, und ein weiterberechneter Betrag gehört im regelbesteuerten Fall mit 7 Prozent zu deinem Entgelt.

Erscheint die Kurtaxe in der Umsatzsteuervoranmeldung?

Ein echter durchlaufender Posten wird nicht als eigener steuerpflichtiger Umsatz in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst. Eine von dir selbst geschuldete und an den Gast weiterberechnete Abgabe erhöht dagegen grundsätzlich die Bemessungsgrundlage deines Beherbergungsumsatzes. Bei Regelbesteuerung fließt sie im typischen Beherbergungsfall mit 7 Prozent in die Voranmeldung ein.